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   StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862   

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https://dejure.org/1979,1529
StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862 (https://dejure.org/1979,1529)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.1979 - P.St. 862 (https://dejure.org/1979,1529)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 1979 - P.St. 862 (https://dejure.org/1979,1529)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 30, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Zu Unrecht berufe sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs Bremen (NJW 1974 S 2223) zum Bremischen Juristenausbildungsgesetz, weil es sich um einen nicht vergleichbaren Prüfungsgegenstand handele.

    Vergeblich beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 125ff - Facharztwesen -) und des Bremischen Staatsgerichtshofs (NJW 1974, 2223 - einstufige Juristenausbildung -), wonach Ausbildungsordnungen und Prüfungsordnungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Stufentheorie zum Grundrecht der Berufsfreiheit dem Regelungsvorbehalt des Gesetzes unterliegen.

  • StGH Hessen, 04.08.1971 - P.St. 649

    Formerfordernisse bei Klageerhebung vor Staatsgerichtshof

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Art. 28 Abs. 1 H enthält lediglich eine Anweisung an die staatlichen Organe, der menschlichen Arbeitskraft einen besonderen Schutz zu gewähren (so StGH, Beschluß vom 4. August 1971 - P St 649 - ESVGH 22, 13 (17) unter Hinweis auf Zinn-Stein 1954 aaO, Art. 28, Anm 1 und 3).

    Einmal gewährt die Verfassung des Landes Hessen kein dem Art. 12 GG entsprechendes Grundrecht (so StGH in ständiger Rechtsprechung, ua im Beschluß vom 4. August 1971 - P St 649 -, ESVGH 22, 13 (17)).

  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Seiner Prüfungskompetenz steht nicht entgegen, daß die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen ist, sofern der Antragsteller rügt, das höchste in der Sache zuständige Gericht habe bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht maßgebende Rechtssätze der Verfassung des Landes Hessen außer acht gelassen und dadurch Grundrechte oder sonstige verfassungsmäßige Rechte des Antragstellers verletzt (so StGH, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - P St 857 - unter Hinweis auf StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P St 470 -, ESVGH 19, 7 (9) und Beschluß vom 6. Januar 1971 - P St 599 -).

    Ein solcher Verfassungsverstoß liegt nur dann vor, wenn das Gericht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, sei es, daß grundrechtswidrige Rechtsvorschriften angewandt worden sind oder das Auslegungsergebnis Grundrechte verletzt, sei es, daß das Gericht bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung über die Bedeutung der in Betracht zu ziehenden Grundrechte ausgegangen ist oder gar willkürlich gehandelt hat und die angegriffene Entscheidung darauf beruht (so StGH, Urteil vom 3. Juli 1968 - P St 470 -, ESVGH 19, 7 (9); vgl auch BVerfGE 15, 219 (221f)).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Die "verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 HV, auf den sich der Antragsteller vor allem beruft, kann nur als verfassungsgemäße Rechtsordnung verstanden werden; deshalb kann jedermann mit der Grundrechtsklage rügen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz sei unvereinbar mit den Normen des formellen und materiellen Verfassungsrechts und hätte deshalb von den Gerichten nicht angewandt werden dürfen (vgl dazu StGH, Beschluß vom 29. Oktober 1954 - P St 167 -, ESVGH 11/II, 16 (L); Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, 1963ff Art. 131 bis 133 Erl B IV, 17d, S 33; BVerfGE 6, 32 (41); 32, 319 (326)).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Vergeblich beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 125ff - Facharztwesen -) und des Bremischen Staatsgerichtshofs (NJW 1974, 2223 - einstufige Juristenausbildung -), wonach Ausbildungsordnungen und Prüfungsordnungen als subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Stufentheorie zum Grundrecht der Berufsfreiheit dem Regelungsvorbehalt des Gesetzes unterliegen.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Nach Art. 2 Abs. 1 HV darf der Einzelne nur solchen Eingriffen der öffentlichen Gewalt ausgesetzt werden, die auf formell und materiell verfassungsmäßigen Vorschriften beruhen (so BVerfGE 31, 145 (173)), so daß der Staatsgerichtshof im Grundrechtsklageverfahren auf die Prüfung von Grundrechtsverstößen bzw Verfassungsverstößen beschränkt ist (vgl Zinn-Stein, 1963ff, aaO, Art. 131 bis 133, Erl B IV, 9, S 25f unter Hinweis auf Zinn-Stein 1954, Erl 8 zu Art. 26; vgl auch Steinwedel, "Spezifisches Verfassungsrecht" und "einfaches Recht" - Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit, Band 6, Baden-Baden 1976, S 100 (102f)).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Eine Grundrechtsverletzung im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, das gegenüber dem noch anhängigen Verfahren in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden - I/1 - E 245/77 - ein eigenes Verfahren ist, kann grundsätzlich selbständig mit der Grundrechtsklage angegriffen werden (vgl zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluß vom 9. April 1975, BVerfGE 39, 277 (291) unter Hinweis auf Beschluß vom 18. Juli 1973, BVerfGE 35, 382 (397) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Die "verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 HV, auf den sich der Antragsteller vor allem beruft, kann nur als verfassungsgemäße Rechtsordnung verstanden werden; deshalb kann jedermann mit der Grundrechtsklage rügen, ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz sei unvereinbar mit den Normen des formellen und materiellen Verfassungsrechts und hätte deshalb von den Gerichten nicht angewandt werden dürfen (vgl dazu StGH, Beschluß vom 29. Oktober 1954 - P St 167 -, ESVGH 11/II, 16 (L); Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, 1963ff Art. 131 bis 133 Erl B IV, 17d, S 33; BVerfGE 6, 32 (41); 32, 319 (326)).
  • BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62

    Verordnung als Landesrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Die DPO 1972 ist als Satzung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der J.-L.-Universität in G. Landesrecht, weil für seine Qualifikation entscheidend ist, wem das Organ zuzurechnen ist, das den Rechtssatz erlassen hat (so Gubelt in Grundgesetz-Kommentar, hersg von Ingo von Münch, Bd 2, Art. 31 RdNr 6 unter Hinweis auf BVerfGE 18, 407 (414); im Ergebnis ebenso: StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P St 569 -, ESVGH 20, 217 (222); Bernhardt in Bonner Kommentar, Art. 31 RdNr 25).
  • StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569

    Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 862
    Die DPO 1972 ist als Satzung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der J.-L.-Universität in G. Landesrecht, weil für seine Qualifikation entscheidend ist, wem das Organ zuzurechnen ist, das den Rechtssatz erlassen hat (so Gubelt in Grundgesetz-Kommentar, hersg von Ingo von Münch, Bd 2, Art. 31 RdNr 6 unter Hinweis auf BVerfGE 18, 407 (414); im Ergebnis ebenso: StGH, Urteil vom 3. Dezember 1969 - P St 569 -, ESVGH 20, 217 (222); Bernhardt in Bonner Kommentar, Art. 31 RdNr 25).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 798

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Kommunalwahlperiode in Hessen

  • StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133

    1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131

     Das Rechtsstaatsprinzip mit den daraus folgenden Grenzen der Rückwirkung von Gesetzen ist nicht allein durch das Grundgesetz, sondern auch durch die Hessische Verfassung gewährleistet (Ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. StGH, Urteil vom 05.03.1954 - P.St. 156 - , S. 10 f. des Urteilsumdrucks; Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 - , ESVGH 26, 22 [32 f.]; Beschluss vom 23.05.1979 - P.St. 862 - , S. 19 des Entscheidungsumdrucks; StGH, Beschluss vom 12.01.2005 - P.St. 1927 - , S. 8 des Entscheidungsumdrucks).
  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Verfahren ergangen ist, steht der Prüfungskompetenz des Staatsgerichtshofs nicht entgegen, wenn - wie im vorliegenden Fall - gerügt wird, das höchste in der Sache zuständige Gericht habe bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht maßgebende Rechtssätze der Verfassung des Landes Hessen außer acht gelassen und dadurch Grundrechte oder sonstige verfassungsmäßige Rechte der Antragsteller verletzt (Hess. StGH, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - P.St. 857 - unter Hinweis auf das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 - = ESVGH 19, 7 [9]; Beschluß vom 6. Januar 1971 - P.St. 599 - Beschluß vom 23. Mai 1979 - P.St. 862 -).

    b) Ein derartiger Verfassungsverstoß läge nur dann vor, wenn das Gericht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hätte, sei es, daß grundrechtswidrige Rechtsvorschriften angewandt worden wären oder das Ergebnis der Auslegung Grundrechte verletzte, sei es, daß das Gericht bei seiner Entscheidung von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung über die Bedeutung der in Betracht kommenden Grundrechte ausgegangen wäre oder gar willkürlich gehandelt hätte und die angegriffene Entscheidung darauf beruhte (ständige Rechtsprechung des Hess. StGH, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968 - P.St. 470 - = ESVGH 19, 7 [9]; Beschluß vom 23. Mai 1979 - P.St. 862 - Beschluß vom 26. März 1980 - P.St. 920 - s. auch BVerfGE 15, 219 [221 f.]).

  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, Beschluß vom 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, StAnz 1986, 45 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 130 ; 53, 30 ; 58, 257 ).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (so schon StGH, B. v. 23.5.79 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1) und eine Grundrechtsklage gegen eine darin ergangene letztinstanzliche Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller andernfalls im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile entstehen (StGH, B. v. 12.11.85 - P.St. 1035 e.V. -, …

  • StGH Hessen, 12.11.1985 - P.St. 1035

    Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Subsidiarität;

    Gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (vgl. P.St. 862).

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes rechtlich selbständig (StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.) und eine Grundrechtsklage gegen Akte der öffentlichen Gewalt nach Ergehen einer letztinstanzlichen Beschwerdeentscheidung zulässig, wenn einem Antragsteller anderenfalls "unwiederbringbare, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Nachteile" entstehen (BVerfGE 51, 130, 138; 53, 30, 52; 58, 257, 263).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

    Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein bereits mit der Erstprüfung befasster Prüfer bei einer späteren Prüfung regelmäßig voreingenommen ist; vielmehr müssen darüber hinaus im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass dieser Prüfer die Leistungen des Prüflings in der Wiederholungsprüfung nicht mit der gebotenen Distanz und Unvoreingenommenheit bewerten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 7 B 25.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173, OVG Saarlouis, Beschl. v. 26.1.2011 - 3 A 238/10 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.4.1989 - 9 S 1978/88 -, DVBl 1989, 1199, Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschl. v. 23.5.1979 - P.St. 862 -, juris, Niehues/Fischer/ Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rdnr. 346).
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1187

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beihilfe; Datenschutz; Rechtswegerschöpfung;

    Die grundrechtliche Anknüpfung wäre hier über Art. 2 HV zu suchen, der auch den Schutz des Einzelnen vor Regelungen umfaßt, die mit formellem und materiellem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind (vgl. StGH, Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1).
  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Gegenüber dem Hauptsacheverfahren ist das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes selbständig (Staatsgerichtshof - StGH -, unter anderem Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 862 -, ESVGH 30, 1 ff.; Beschluß vom 12.11.1985 - P.St. 1035 e.V. -, m.w.N.).
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